Zur Heiligkeit berufen.
Der Apostel
Petrus betont, wie auch alle anderen Autoren der Hl. Schrift, dass der
Mensch durch die Taufe zur Heiligkeit berufen ist und dass für jeden im
Himmel eine Wohnung vorbereitet ist. Der Tod, an den wir in diesen
Novembertagen besonders denken, ist nicht das Ende, sondern, so glauben
wir Christen, die Geburt für ein ewiges Leben.
Am Fest Allerheiligen gedenken wir aller jener unbekannten Heiligen,
die einmal auf dieser Welt gelebt haben, Christus die Treue gehalten haben
und im Glauben an ihn gestorben sind.
Darüber hinaus kennt die katholische Kirche auch Heilige, die
öffentlich verehrt werden dürfen, weil sich die Kirche selbst für die
Rechtmäßigkeit der Verehrung verbürgt.
Der Seligsprechungsprozess.
Der Prozess wird vom Bischof des Ortes, in dem der Verstorbene begraben
wurde, entweder von Amts wegen oder auf Antrag von Interessierten (z.B.
Ordensgemeinschaft) eingeleitet. Voraussetzung für die Seligsprechung sind
Wunder, die auf die Fürsprache des Dieners Gottes nach seinem Tod gewirkt
wurden. Diese Wunder werden in einem eigenen Prozessverfahren einzeln
geprüft.
In einem eigenen Verfahren wird der gesamte schriftliche Nachlass und
von einem eigens ernannten Gerichtshof werden Tugendleben und Ruf der
Heiligkeit geprüft.
Sind die Ergebnisse positiv und sind die Wunder durch das
Prozessverfahren bestätigt, kann der Papst den Prozess durch
Seligsprechung beenden.
Der Heiligsprechungsprozess.
Das ferne Ziel des Seligsprechungsprozesses ist die Heiligsprechung.
Daher trägt bereits der Seligsprechungsprozess die Hauptlast an
Ermittlungen.
Der Antragsteller richtet aufgrund von wenigstens einem weiteren Wunder
und aufgrund von Bittgesuchen hoher Persönlichkeiten an den Papst die
Bitte um "Wiederaufnahme" des Heiligsprechungsprozesses. Nach dem Dekret
über die Genehmigung werden die Ermächtigungsschreiben zur Ernennung
kirchlicher Richter und zur Führung des Prozesses im Auftrag des Heiligen
Stuhles ausgestellt.
Nach Prüfung der formellen Gültigkeit des Prozesses durchläuft die
Prüfung der Echtheit der Wunder einen dreifachen Instanzenweg. Nach
Veröffentlichung des Dekretes, das die Echtheit der Wunder bestätigt, holt
der Papst das Urteil der Kardinäle ein. Die Heiligsprechung erfolgt in
feierlicher Form in St. Peter.
Die Heiligsprechung.
Heiligsprechung ist das feierliche und endgültige Urteil des Papstes
als des unfehlbaren Lehrers der Kirche über die Heiligkeit eines Dieners
Gottes auf Erden oder dessen Martyrertod und über seine Verklärung im
Himmel, das seinen Ausdruck findet in der Einreihung in das Verzeichnis
(canon; daher Kanonisation) der Heiligen. Nach Ansicht der Theologen ist
die Kirche in diesem Urteil unfehlbar. (Aus "Lexikon für Theologie
und Kirche") |